Rechtsprechung
   VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14342
VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20 (https://dejure.org/2023,14342)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2023 - 2 K 4870/20 (https://dejure.org/2023,14342)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 2 K 4870/20 (https://dejure.org/2023,14342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,14342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreiche Klage gegen das Nichtbestehen einer Promotion (Verpflichtung zur Neubewertung einer Dissertation)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Diese Gebote der sachkundigen Leistungsbewertung sowie der eigenen, unmittelbaren und vollständigen Kenntnisnahme der Prüfungsleistung werden ergänzt durch das Erfordernis der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung seitens der Prüfer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39/12, juris Rn. 7 f.).

    Von einer abgeschlossenen Bewertung ist erst nach deren schriftlicher Fixierung auszugehen (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39.12, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.9.2015, a.a.O., juris Rn. 71).

    Das in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz verankerte Erfordernis der eigenständigen und unabhängigen Urteilsbildung der Prüfer und Prüferinnen wird zudem durch eine Verfahrensgestaltung verletzt, die den Prüfern im Rahmen des Überdenkensverfahrens ermöglicht, eine gemeinsame Stellungnahme zu den Einwänden des Prüflings auf Grundlage eines entsprechenden, vom ersten Prüfer gefertigten Entwurfs und einer nachfolgenden Beratung zwischen ihnen abzugeben, die stattfindet, ohne dass die Prüfer bzw. der jeweils angegriffene Prüfer bzw. die Prüferin zuvor das Ergebnis seines Überdenkens schriftlich niedergelegt hat (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39/12, juris Rn. 8).

    Dieser Gefahr schon im Ansatz zu begegnen, ist im Prüfungsverfahren in Anbetracht der begrenzten intersubjektiven Nachvollziehbarkeit prüfungsspezifischer Wertungen ein besonders gewichtiges Anliegen (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, a.a.O. juris Rn. 9).

    Eine anschließende Abhilfeentscheidung durch die gesamte Prüfungskommission darf nach den oben genannten Maßstäben (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, a.a.O. juris) nur auf der Grundlage einer vorab schriftlich niedergelegten Stellungnahme des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin erfolgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2020 - 9 S 1345/20

    Durchführung einer Neubewertung einer Prüfungsleistung; früherer Prüfer

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Die Bestimmung soll sicherstellen, dass sich die Korrektoren unabhängig voneinander jeweils ein selbständiges Urteil von der Prüfungsleistung bilden und ihren Eindruck unbeeinflusst von der Bewertung des jeweils anderen Korrektors verbindlich und nachprüfbar niederlegen (VGH Mannheim, Beschl. v. 28.5.2020, 9 S 1345/20, juris Rn. 8).

    Umstritten, aber hier nicht entscheidungserheblich ist, ob eine Prüfungsordnung, die nicht nur eine selbständige, sondern eine unabhängige Korrektur fordert, eine offene Zweitkorrektur ausschließt und somit fordert, dass die Bewertungen der Zweit- und Drittprüfer und -prüferinnen ohne die Kenntnis der Randbemerkungen und des Bewertungsvermerks des Erstprüfers erfolgen müssen (so VGH Mannheim, Beschl. v. 28.5.2020, 9 S 1345/20, juris Rn. 10 und Urt. v. 19.10.1984, 9 S 2282/84, juris 1. Leitsatz; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 610; a.A.: OVG Bautzen, Beschl. v. 4.1.2018, 5 A 638/16, juris Rn. 5).

    Die Heranziehung derselben Prüfer und Prüferinnen ist allerdings - mit Blick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) - unzulässig, wenn diese gegenüber dem Prüfling voreingenommen sind oder die Art des Bewertungsfehlers eine Neubewertung durch andere Prüfer oder Prüferinnen erfordert (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 3.12.1981, 7 C 30.80 und 7 C 31.80, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.5.2020, 9 S 1345/20, juris Rn. 7).

    Diese Einflussnahme ist vielmehr in die Urteilsbildung der bisherigen Prüfer eingegangen; die Möglichkeit, dass sie auch bei erneuter, diesmal selbständiger Entscheidung der Prüfer - bewusst oder unbewusst - fortwirkt, lässt sich - auch nach der Zweitkorrektur im Widerspruchsverfahren - nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen (VGH Mannheim, Beschl. v. 28.5.2020, 9 S 1345/20, juris Rn.12).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Davon ist auszugehen, wenn sie oder die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, juris Rn. 56; BVerwG, Urt. v. 28.10.2020, 6 C 8.19, juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).

    Dadurch lässt sich am besten gewährleisten, dass vergleichbare Prüfungsbedingungen herrschen und dieselben Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34).

  • VG Schwerin, 20.03.2012 - 3 A 1641/10
    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Denn ein Doktorand oder eine Doktorandin kann und muss bereits vor der Abgabe der Dissertation feststellen, dass die Betreuung von ihr oder ihm als defizitär empfunden wird und muss dies unverzüglich rügen (VG Schwerin, Urt. v. 20.3.2012, 3 A 1641/10, juris Rn. 65), insbesondere um die möglicherweise defizitäre Betreuung durch dieselbe oder eine andere Person noch vor der Einreichung der Dissertation noch vor der Einreichung der Arbeit zu erhalten.

    Demzufolge ist es unzulässig abzuwarten, ob (gleichwohl) die Dissertation mit positiven Gutachten bedacht wird, um anschließend eine Rüge gegen den Betreuer oder die Betreuerin zu erheben (VG Schleswig, Urt. v. 20.3.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Diese Grundsätze verbieten es des Weiteren nicht, dass ein Prüfer oder eine Prüferin weiß, dass ein Prüfling Wiederholer ist und/oder der Prüfung ein Verwaltungsstreitverfahren vorausgegangen ist, und nicht einmal, dass der Prüfer bzw. die Prüferin in Kenntnis der Bewertung der Vorprüfung ihre Beurteilung abgeben (BGH, a.a.O.; BVerwG, 10.10.2002, 6 C 7/02, juris Rn. 13).
  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22

    Neubewertung der im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten Leistungen;

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Prüfung für ihn insgesamt unter Bedingungen stattfindet, die mit denjenigen bei normalem Prüfungsverlauf vergleichbar sind (BGH, Senat für Notarsachen, Beschl. v. 14.11.2022, NotZ (Brfg) 5/22, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 28.11.2018 - 7 A 830/16

    Bewertung von schriftlichen Abiturarbeiten

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Denn Überdenkungsverfahren, also Verfahren, in denen sich Prüfer mit von dem Prüfling erhobenen Einwänden gegen die Bewertung auseinandersetzen, bieten keine Besonderheiten, die einer Übertragung dieser Grundsätze auf das eigentliche Prüfungsverfahren entgegenstünden (VG Magdeburg, Urt. v. 28.11.2018, 7 A 830/16, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 638/16

    Prüfungsrecht; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Umstritten, aber hier nicht entscheidungserheblich ist, ob eine Prüfungsordnung, die nicht nur eine selbständige, sondern eine unabhängige Korrektur fordert, eine offene Zweitkorrektur ausschließt und somit fordert, dass die Bewertungen der Zweit- und Drittprüfer und -prüferinnen ohne die Kenntnis der Randbemerkungen und des Bewertungsvermerks des Erstprüfers erfolgen müssen (so VGH Mannheim, Beschl. v. 28.5.2020, 9 S 1345/20, juris Rn. 10 und Urt. v. 19.10.1984, 9 S 2282/84, juris 1. Leitsatz; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 610; a.A.: OVG Bautzen, Beschl. v. 4.1.2018, 5 A 638/16, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1984 - 9 S 2282/84

    Zweite juristische Staatsprüfung - unzulässige Randbemerkungen eines Erstprüfers

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Umstritten, aber hier nicht entscheidungserheblich ist, ob eine Prüfungsordnung, die nicht nur eine selbständige, sondern eine unabhängige Korrektur fordert, eine offene Zweitkorrektur ausschließt und somit fordert, dass die Bewertungen der Zweit- und Drittprüfer und -prüferinnen ohne die Kenntnis der Randbemerkungen und des Bewertungsvermerks des Erstprüfers erfolgen müssen (so VGH Mannheim, Beschl. v. 28.5.2020, 9 S 1345/20, juris Rn. 10 und Urt. v. 19.10.1984, 9 S 2282/84, juris 1. Leitsatz; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 610; a.A.: OVG Bautzen, Beschl. v. 4.1.2018, 5 A 638/16, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20
    Zwar gebietet der Grundsatz der Chancengleichheit, dass die Neubewertung einer Prüfungsleistung in aller Regel von den Prüfern bzw. Prüferinnen vorgenommen wird, die die beanstandete frühere Bewertung vorgenommen haben (vgl. BVerwG, Urteile v. 24.2.1993, 6 C 38.92, juris Rn. 20, v. 9.12.1992, 6 C 3.92, BVerwGE 91, 262, und v. 9.7.1982, 7 C 51.79, juris).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 19 A 295/21

    Berufungsantra; Staatsprüfung; Anwesenheit; Dritter bei Beratung; Unabhängigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 14 A 1551/07
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11

    Promotionsverfahren; Anspruch des Doktoranden auf Betreuung durch den Doktorvater

  • VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22

    Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission

    Im Übrigen verliert der Grundsatz, dass dieselben Prüfer bzw. Prüferinnen nach einem Bewertungsfehler heranzuziehen sind, an Bedeutung, wenn die Prüfungsarbeit (wie etwa eine Dissertation) nicht von mehreren Kandidaten bzw. Kandidatinnen geschrieben wurde und sich die Prüfer und Prüferinnen keinen Vergleichs- und Bewertungsrahmen für die Bewertung bilden mussten (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 16.05.2023 - 2 K 4870/20 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht